"Kulturwirtschaftliche Unternehmen wie Galerien oder Verlage und Kultureinrichtungen wie Theater müssten diese Wohltat der Regierung ausbaden."
Das Arbeitsministerium wird in den nächsten Tagen einen "Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes" vorlegen. Der Gesetzentwurf soll am 30. April ins Kabinett eingebracht werden. Bestenfalls könnte der Deutsche Bundestag das neue Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.
Durch das Gesetz soll die überfällige regelmäßige Prüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung gewährleistet werden. Weiterhin sieht das Gesetz dem Vernehmen nach die Einführung einer Bagatellgrenze vor. Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten von bis zu 450 Euro im Jahr wären demnach künstlersozialabgabefrei.
Die Bagatellgrenze soll für die im Künstlersozialversicherungsgesetz als Eigenwerber bezeichneten Unternehmen sowie für die in der sogenannten Generalklausel zusammengefassten Unternehmen gelten. Unternehmen der Kulturwirtschaft wären davon ausgenommen. Da alle abgabepflichtigen Unternehmen 30% der Kosten der Künstlersozialversicherung aufbringen müssen, führt diese Entlastung automatisch zu Mehrbelastungen der kulturwirtschaftlichen Unternehmen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Ein Pferdefuß des Entwurfes liegt aber in der Einführung einer Bagatellgrenze. "Kulturwirtschaftliche Unternehmen wie Galerien oder Verlage und Kultureinrichtungen wie Theater müssten diese Wohltat der Regierung ausbaden." Abgabegerechtigkeit sieht anders aus! Die Einführung der Bagatellgrenze darf nicht auf dem Rücken der Kulturwirtschaft und der Kultureinrichtungen ausgetragen werden. Meiner Meinung nach ist die Einführung einer Bagatellgrenze zwingend gebunden an die Erhöhung des Bundeszuschusses."